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BFH-Urteil v. 06.12.2023, XI R 5/20
Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung durch Organträger, Ausgleichansprüche im Organkreis aufgrund einer „in anderer Weise“ begründeten Massenverbindlichkeit Sachverhalt Kläger und Revisionsbeklagte ist Insolvenzverwalterin über das Vermögen der S GmbH. Die S GmbH war seit 2010 Organgesellschaft der T GmbH, welche während des Bestehens der Organschaft die USt für den Organkreis anmeldete, den
FG Düsseldorf, Urteil v. 28.11.2023, 10 K 2184/20 E
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Renovierungskosten an einem Gebäude Sachverhalt Der Kläger erwarb im Jahr 2015 eine bereits vermietete mängelbehaftete Immobilie. Nach einem Brand in 2016 erklärte der Kläger die entstandenen Brandbeseitigungs- und Renovierungskosten in seiner Einkommensteuererklärung als Erhaltungsaufwendungen. Das FA ordnet die Aufwendungen den Anschaffungsnahen Herstellungskosten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu. Urteil
Cum/Ex-Verfahren
Klage der Warburg Bank wurde abgewiesen (FG Hamburg, Urteil v. 09.11.2023 – Az. 6 K 228/20) Das Finanzgericht Hamburg hat die Klage der Warburg Bank im sog. „cum/ex-Verfahren“ abgewiesen (6 K 228/20). Interessant ist insbesondere die Begründung zum Verfahrensrecht. Die Bescheide hätten auf der Grundlage von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden
BFH II R 21/21: Grundstück als erbschaftsteuerliches Verwaltungsvermögen
BFH, Urteil v. 19.10.2023 – II R 21/21 Sachverhalt: Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Kommanditisten sind der Sohn und seine Eltern, Komplementär ist die M GmbH, deren Gesellschafter die Eltern sind. Im Sonderbetriebsvermögen und im hälftigen Miteigentum der Eltern befand sich eine Lagerhalle, die an die M-GmbH vermietet war. Die M-GmbH vermietete diese
Umsatzsteuerliche Organschaft – Mittelbare Leistungsbeziehungen ausreichend
Mittelbare Leistungsbeziehungen können bereits eine wirtschaftliche Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft begründen (BFH, Urteil v. 11.05.2023 – V R 28/20). Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG bedarf es für eine Organschaft zwischen zwei Unternehmen, der finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung des Unternehmens der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers. Im
BFH XI R 5/22: Umsatzsteuer von 7 % auf Sprech- u. Gesangs-Show mit Bildpräsentation
Eine Dia-Show, die für sich betrachtet nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt, kann im Zusammenspiel mit den anderen Elementen einer Show ihren Charakter als bloße Vorführung von Bildern verlieren und dabei untrennbarer Bestandteil einer einheitlichen theater- und konzertähnlichen Leistung werden, auf die § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG anzuwenden ist.
Privates Veräußerungsgeschäft – (teilweise) Vermietung innerhalb 10-Jahresfrist schädlich
BFH, Urteil v. 19.07.2022 – Az. IX R 20/21
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt. Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht nicht. Aufteilungsmaßstab für die Ermittlung des steuerbaren Anteils am Veräußerungsgewinn ist das Verhältnis der Wohnflächen zueinander.
Verzögerter Einzug in Familienheim aufgrund Renovierung
BFH, Urteil v. 16.03.2022 – Az. II R 6/21
Führt der Erwerber Renovierungsarbeiten vor dem Bezug eines erworbenen Familienheims durch, muss er diese zeitlich nach seinen persönlichen Möglichkeiten fördern und für Verzögerungen von mehr als 6 Monaten darlegen, dass ihm diese nicht anzulasten sind.
Erbfall nach italienischem Recht – Entstehung der Erbschaftsteuer
Erbfall nach italienischem Recht – Entstehung der Erbschaftsteuer
BFH, Urteil v. 17.11.2021 – II R 39/19
Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.