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Finden Sie hier steuerfachliche Neuigkeiten – speziell für Sie ausgewählt:

Privates Veräußerungsgeschäft – (teilweise) Vermietung innerhalb 10-Jahresfrist schädlich

BFH, Urteil v. 19.07.2022 – Az. IX R 20/21
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt. Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht nicht. Aufteilungsmaßstab für die Ermittlung des steuerbaren Anteils am Veräußerungsgewinn ist das Verhältnis der Wohnflächen zueinander.

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Verzögerter Einzug in Familienheim aufgrund Renovierung

BFH, Urteil v. 16.03.2022 – Az. II R 6/21

Führt der Erwerber Renovierungsarbeiten vor dem Bezug eines erworbenen Familienheims durch, muss er diese zeitlich nach seinen persönlichen Möglichkeiten fördern und für Verzögerungen von mehr als 6 Monaten darlegen, dass ihm diese nicht anzulasten sind.

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Erbfall nach italienischem Recht – Entstehung der Erbschaftsteuer

Erbfall nach italienischem Recht – Entstehung der Erbschaftsteuer

BFH, Urteil v. 17.11.2021 – II R 39/19

Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.

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Kein Veräußerungsgeschäft bei Vermietung einzelner Räume eines privat genutzten Gebäudes an wenigen Tagen

FG Niedersachsen, Urteil v. 27.05.2021 – 10 K 198/20
Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, der Gewinn aus der Veräußerung von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in den Jahren vor der Veräußerung wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden.

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DJ kann Künstler und damit Freiberufler sein

FG Düsseldorf Urteil v. 12.08.2021 – 11 K 2430/18 G

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein DJ eine eigenschöpferische und damit künstlerische Tätigkeit erbringt, wenn er bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und Firmenevents Musikstücke unter Verwendung von Plattentellern, Mischpult, CD-Player und Computer durch Vermischung, Bearbeitung und Hinzufügen von Beats einen neuen Charakter verleiht. Der DJ ist dann nicht Gewerbetreibender und schuldet keine Gewerbesteuer.

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