Unsere Leistungen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Fallübernahme

Knifflige Fälle, zu komplex, im Haftungsrisiko zu hoch? Wenn Sie als Steuerberater/-in einen Partner suchen, der solche Fälle für Sie übernimmt, sind wir für Sie da. Wir stellen Ihnen unser analytisches Expertenwissen zur Verfügung. Und Sie entscheiden, inwieweit Sie uns einbinden. Und Sie können sicher sein: laufende Buchführungen, Jahresabschlüsse und die Erstellung von Steuererklärungen gehören nicht zu unseren Leistungen. So bleibt Ihr Mandant Ihr Mandant.

Zweitmeinung

Hochkomplex, vielfältig und schnelllebig zeigt sich das Steuerrecht, sodass es oftmals schwer ist, den Überblick zu behalten. Um das zu verhindern, können Sie durch uns Ihre Rechtsmeinung absichern. Wir helfen Ihnen – angefangen von einer kurzen telefonischen Auskunft bis hin zu einer verbindlichen schriftlichen Ausarbeitung mit Haftungsübernahme. Inwiefern Sie unsere Einschätzung an Ihre Mandanten weitergeben, entscheiden Sie selbst.

Mandanten­vereinbarungen

Als Steuerberater/-in vertreten Sie die Interessen Ihrer Mandanten. Wir als Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen. Dafür erstellen wir maßgeschneiderte Mandatsverträge, Vergütungsvereinbarungen und alle weiteren notwendigen Zivilverträge. So können Sie sicher sein, dass Ihre Tätigkeit angemessen und durchsetzbar vergütet wird.

Durchsetzung von Honorar­ansprüchen

Im Fall der Fälle übernehmen wir. Kommt ein Mandant seinen Forderungen nicht nach, klären wir das für Sie. Oft reicht bereits ein erstes anwaltliches Aufforderungsschreiben. Sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Gebührenforderungen bestehen, setzen wir Ihre Interessen auch vor Gericht durch. Flankierend stehen wir für den Abschluss von Vergleichsverträgen oder Ratenzahlungsvereinbarungen zur Verfügung.

Corona-Hilfen

Sie haben für Ihre Mandanten Corona-Überbrückungshilfe beantragt und benötigen Unterstützung beim Umgang mit einem (Teil-) Ablehnungsbescheid oder der Rückforderung von Corona-Hilfen? Wir unterstützen Sie/Ihre Mandanten im Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Wir führen die Korrespondenz mit öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren, der Nichtanerkennung von Fixkosten sowie den Schlussrechnungen. Und wenn es hart auf hart kommt, beraten wir zum Thema Subventionsbetrug.

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