für einen erfolgreichen Weg

Kompetenz gibt Recht: Unsere Kanzlei RGJ mit Sitz in Düsseldorf ist Ihr Spezialist für Steuer- und Wirtschaftsrecht und alle damit verbundenen Rechtsgebiete. Eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt oder der Rentenversicherung, gerichtliche Streitigkeiten, ganzheitliche Gestaltungsberatungen, die Lösung komplexer Fragestellungen oder Hilfestellung bei Gesellschaftsverträgen, Testamenten, Arbeitsverträgen oder Unternehmenskaufverträgen – unser Anliegen ist es, Sie weiterzubringen. Professionell und erfahren geben wir Ihnen klare Antworten auf Ihre Fragen. Dabei beraten wir Sie nicht nur, sondern sind der Partner an Ihrer Seite und gehen gemeinsam mit Ihnen den Weg, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Bei komplexen Fragestellungen im Wirtschafts- und Steuerrecht verstehen wir uns darauf, für Sie als Mandanten Lösungen zu Problemen und Sachverhalten zu gestalten und individuell anzupassen. Wir setzen ganz in Ihrem Sinne Gesellschaftsverträge, Testamente, Arbeitsverträge oder Unternehmenskaufverträge auf und lösen für Sie Konflikte mit Behörden oder anderen Parteien.

Wir schätzen den persönlichen Kontakt, bieten aber auch gerne Besprechungen per Videokonferenz an.

Im Jahr 1997 gründete Steuerberater Klaus‐Reiner Jarosch mit den Rechtsanwälten Dr. Rüdiger Gluth und Thomas Rund die Kanzlei. Mit 25 Jahren Erfahrung sind wir Partner und Berater für alle, die in den wichtigsten Fragen des Steuer‐ und Wirtschaftsrechtes auf den klaren Rat von Experten setzen.

Das ist unser ganz persönlicher Anspruch. Deshalb haben Sie bei uns stets einen festen Ansprechpartner, der Sie in allen Belangen seines Fachgebiets begleitet.

Wir wachsen stets weiter und zahlreiche Publikationen und Seminare zeugen von unserer Expertise.

Seminare

Immer einen Schritt voraus: Mit unseren Angeboten an Seminaren und dem Austausch an Erfahrungen bewegen wir uns für Sie. Mit klaren Antworten und fortschrittlichen Ideen geben wir unser Wissen gerne weiter – an Kollegen, an Firmen, an Mandanten. Fragen Sie uns.

Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung

Online-Seminar am 12. Dezember 2023 von 9.30 – 14.00 Uhr Seminar | info-steuerseminar.de
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Lebensversicherung, Fingierte Steuertatbestände, Vor- und Nacherbschaft

Online-Seminar am 13. Dezember 2023 von 9.30 – 14.00 Uhr (Dr. Gluth) Link: Seminar |info-steuerseminar.de
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News

Finden Sie hier steuerfachliche Neuigkeiten – speziell für Sie ausgewählt:

BFH II R 21/21: Grundstück als erbschaftsteuerliches Verwaltungsvermögen

BFH, Urteil v. 19.10.2023 – II R 21/21 Sachverhalt: Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Kommanditisten sind der Sohn und seine Eltern, Komplementär ist die M GmbH, deren Gesellschafter die Eltern sind. Im Sonderbetriebsvermögen und im hälftigen Miteigentum der Eltern befand sich eine Lagerhalle, die an die M-GmbH vermietet war. Die M-GmbH vermietete diese ...
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Umsatzsteuerliche Organschaft – Mittelbare Leistungsbeziehungen ausreichend

Mittelbare Leistungsbeziehungen können bereits eine wirtschaftliche Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft begründen (BFH, Urteil v. 11.05.2023 – V R 28/20). Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG bedarf es für eine Organschaft zwischen zwei Unternehmen, der finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung des Unternehmens der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers. Im ...
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BFH XI R 5/22: Umsatzsteuer von 7 % auf Sprech- u. Gesangs-Show mit Bildpräsentation

Eine Dia-Show, die für sich betrachtet nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt, kann im Zusammenspiel mit den anderen Elementen einer Show ihren Charakter als bloße Vorführung von Bildern verlieren und dabei untrennbarer Bestandteil einer einheitlichen theater- und konzertähnlichen Leistung werden, auf die § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG anzuwenden ist.
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