für einen erfolgreichen Weg

Kompetenz gibt Recht: Unsere Kanzlei RGJ mit Sitz in Düsseldorf ist seit rund 30 Jahren Ihr Spezialist für Steuer- und Wirtschaftsrecht und alle damit verbundenen Rechtsgebiete. Eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt oder der Rentenversicherung, gerichtliche Streitigkeiten, ganzheitliche Gestaltungsberatungen, die Lösung komplexer Fragestellungen oder Hilfestellung bei Gesellschaftsverträgen, Testamenten, Arbeitsverträgen oder Unternehmenskaufverträgen – unser Anliegen ist es, Sie weiterzubringen. Professionell und erfahren geben wir Ihnen klare Antworten auf Ihre Fragen. Dabei beraten wir Sie nicht nur, sondern sind der Partner an Ihrer Seite und gehen gemeinsam mit Ihnen den Weg, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Bei komplexen Fragestellungen im Wirtschafts- und Steuerrecht verstehen wir uns darauf, für Sie als Mandanten Lösungen zu Problemen und Sachverhalten zu gestalten und individuell anzupassen. Wir setzen ganz in Ihrem Sinne Gesellschaftsverträge, Testamente, Arbeitsverträge oder Unternehmenskaufverträge auf und lösen für Sie Konflikte mit Behörden oder anderen Parteien.

Wir schätzen den persönlichen Kontakt, bieten aber auch gerne Besprechungen per Videokonferenz an.

Seminare

Immer einen Schritt voraus: Mit unseren Angeboten an Seminaren und dem Austausch an Erfahrungen bewegen wir uns für Sie. Mit klaren Antworten und fortschrittlichen Ideen geben wir unser Wissen gerne weiter – an Kollegen, an Firmen, an Mandanten. Fragen Sie uns.

Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Gesellschaften

Online-Seminar am 15.01.2025 (Dr. Rüdiger Gluth) Die Grunderwerbsteuer birgt gerade im Bereich von Personen- und Kapitalgesellschaften ein erhebliches Risikopotential. Schon ...
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Haftungsfallen im Gemeinnützigkeitsrecht

Online-Seminar am 22.01.2025 (Dr. Rüdiger Gluth) Das sich permanent fortentwickelnde Gemeinnützigkeitsrecht stellt Vereine, Stiftungen und ihre Berater vor eine Vielzahl ...
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Fallstricke der Testamentsvollstreckertätigkeit

Online-Seminar am 02.04.2025 (Dr. Rüdiger Gluth) Die Testamentsvollstreckertätigkeit ist für Steuerberater zu einem durchaus attraktiven Geschäftsfeld geworden. Viele Mandanten betrauen ...
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TEAM-EVENT in Berlin „Highlights des Steuerrechts“

Wochenendseminar in Berlin vom 03.04. bis 05.04.2025 (Gerwin Schlegel) Unser exklusives Event kombiniert Wissensvermittlung und Teamstärkung auf perfekte Weise und ...
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GmbH-Holding-Struktur

Online-Seminar am 07.05. und 08.05.2025 (Thomas Rund) Die Beratung von GmbH-Holding-Strukturen nimmt in der Praxis ständig zu. Dieses Seminar widmet ...
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Die Erbauseinandersetzung – steuerliche und zivilrechtliche Gestaltungsaspekte

Online-Seminar am 14.05.2025 (Dr. Rüdiger Gluth) Die Erbauseinandersetzung ist nicht nur oftmals in tatsächlicher Hinsicht mit Schwierigkeiten verbunden, weil die ...
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News

Finden Sie hier steuerfachliche Neuigkeiten – speziell für Sie ausgewählt:

Steuerabzug nach § 50a EStG für Künstler

Sachverhalt Die Klägerin im Urteilsfall betreibt eine Konzertdirektion und veranstaltet ein jährliches Musikfestival, für das sie ausländische Künstler engagiert. ⇒ Die Künstler erzielen beschränkt steuerpflichtige Einkünfte und unterliegen dem Steuerabzug gem. § 50a EStG Das Finanzamt erließ eine Lohnsteuer-Außenprüfung, die auch den Steuerabzug einschloss. Die Klägerin legt Einspruch ein, da sie die Zuständigkeit des Finanzamtes ...
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Gerichtsurteil ohne Zeugenvernehmung ist anfechtbar

Sachverhalt Der Kläger betrieb im Streitjahr ein Unternehmen und befand sich im Streitjahr in einem finanzgerichtlichen Verfahren mit dem Finanzamt.Im Verfahren wurde ein Zeuge durch Beweisbeschluss zur mündlichen Verhandlung geladen. Der Zeuge erschien nicht und der Kläger beantragte, den Zeugen erneut vorzuladen. Aufgrund der mündlichen Verhandlung wies das Finanzgericht die Klage ab, ohne mitzuteilen, dass ...
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Wachstumschancengesetz

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