für einen erfolgreichen Weg

Kompetenz gibt Recht: Unsere Kanzlei RGJ mit Sitz in Düsseldorf ist Ihr Spezialist für Steuer- und Wirtschaftsrecht und alle damit verbundenen Rechtsgebiete. Eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt oder der Rentenversicherung, gerichtliche Streitigkeiten, ganzheitliche Gestaltungsberatungen, die Lösung komplexer Fragestellungen oder Hilfestellung bei Gesellschaftsverträgen, Testamenten, Arbeitsverträgen oder Unternehmenskaufverträgen – unser Anliegen ist es, Sie weiterzubringen. Professionell und erfahren geben wir Ihnen klare Antworten auf Ihre Fragen. Dabei beraten wir Sie nicht nur, sondern sind der Partner an Ihrer Seite und gehen gemeinsam mit Ihnen den Weg, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Bei komplexen Fragestellungen im Wirtschafts- und Steuerrecht verstehen wir uns darauf, für Sie als Mandanten Lösungen zu Problemen und Sachverhalten zu gestalten und individuell anzupassen. Wir setzen ganz in Ihrem Sinne Gesellschaftsverträge, Testamente, Arbeitsverträge oder Unternehmenskaufverträge auf und lösen für Sie Konflikte mit Behörden oder anderen Parteien.

Wir schätzen den persönlichen Kontakt, bieten aber auch gerne Besprechungen per Videokonferenz an.

Im Jahr 1997 gründete Steuerberater Klaus‐Reiner Jarosch mit den Rechtsanwälten Dr. Rüdiger Gluth und Thomas Rund die Kanzlei. Mit 25 Jahren Erfahrung sind wir Partner und Berater für alle, die in den wichtigsten Fragen des Steuer‐ und Wirtschaftsrechtes auf den klaren Rat von Experten setzen.

Das ist unser ganz persönlicher Anspruch. Deshalb haben Sie bei uns stets einen festen Ansprechpartner, der Sie in allen Belangen seines Fachgebiets begleitet.

Wir wachsen stets weiter und zahlreiche Publikationen und Seminare zeugen von unserer Expertise.

Seminare

Immer einen Schritt voraus: Mit unseren Angeboten an Seminaren und dem Austausch an Erfahrungen bewegen wir uns für Sie. Mit klaren Antworten und fortschrittlichen Ideen geben wir unser Wissen gerne weiter – an Kollegen, an Firmen, an Mandanten. Fragen Sie uns.

Die Erbauseinandersetzung – steuerliche und zivilrechtliche Gestaltungsaspekte
Online-Seminar am 12.03.2024 (Dr. Rüdiger Gluth)

Brennpunkte des Steuerrechts
Wochenendseminar in Hamburg am 14.03. bis 16.03.2024 (Gerwin Schlegel)

Zivilrechtliche Grundlagen des Umwandlungsrechtes sowie Grundlagen des Umwandlungssteuerrechtes
Online-Seminar am 11.04.2024 (Thomas Rund)

Die Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften
Online-Seminar am 17.04.2024 (Thomas Rund)

Die Einbringung von Unternehmen in Personengesellschaften
Online-Seminar am 18.04.2024 (Thomas Rund)

Die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personenunternehmen sowie die Verschmelzung und Spaltung von Kapitalgesellschaften
Online-Seminar am 24.04.2024 (Thomas Rund)

Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen
Online-Seminar am 25.04.2024 (Dr. Rüdiger Gluth)

Familienpool als optimale Nachfolgeregelung
Online-Seminar am 04.06.2024 (Dr. Rüdiger Gluth)

Die Vermeidung von Steuerfallen bei Ehescheidung
Online-Seminar am 18.06.2024 (Dr. Rüdiger Gluth)

GmbH-Holding-Struktur
Online-Seminar am 25.06.2024 sowie 27.06.2024 (Thomas Rund)

Brennpunkte des Steuerrechts
Wochenend-Seminar (Mallorca) vom 12.09. bis 15.09.2024 (Dr. Rüdiger Gluth, Gerwin Schlegel, Dr. Kolja van Lück)

Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Gesellschaften
Online-Seminar am 12.11.2024 (Dr. Rüdiger Gluth)

News

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Steuerabzug nach § 50a EStG für Künstler

Sachverhalt Die Klägerin im Urteilsfall betreibt eine Konzertdirektion und veranstaltet ein jährliches Musikfestival, für das sie ausländische Künstler engagiert. ⇒ Die Künstler erzielen beschränkt steuerpflichtige Einkünfte und unterliegen dem Steuerabzug gem. § 50a EStG Das Finanzamt erließ eine Lohnsteuer-Außenprüfung, die auch den Steuerabzug einschloss. Die Klägerin legt Einspruch ein, da sie die Zuständigkeit des Finanzamtes ...
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Gerichtsurteil ohne Zeugenvernehmung ist anfechtbar

Sachverhalt Der Kläger betrieb im Streitjahr ein Unternehmen und befand sich im Streitjahr in einem finanzgerichtlichen Verfahren mit dem Finanzamt.Im Verfahren wurde ein Zeuge durch Beweisbeschluss zur mündlichen Verhandlung geladen. Der Zeuge erschien nicht und der Kläger beantragte, den Zeugen erneut vorzuladen. Aufgrund der mündlichen Verhandlung wies das Finanzgericht die Klage ab, ohne mitzuteilen, dass ...
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