für einen erfolgreichen Weg
Kompetenz gibt Recht: Unsere Kanzlei RGJ mit Sitz in Düsseldorf ist Ihr Spezialist für Steuer- und Wirtschaftsrecht und alle damit verbundenen Rechtsgebiete. Eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt oder der Rentenversicherung, gerichtliche Streitigkeiten, ganzheitliche Gestaltungsberatungen, die Lösung komplexer Fragestellungen oder Hilfestellung bei Gesellschaftsverträgen, Testamenten, Arbeitsverträgen oder Unternehmenskaufverträgen – unser Anliegen ist es, Sie weiterzubringen. Professionell und erfahren geben wir Ihnen klare Antworten auf Ihre Fragen. Dabei beraten wir Sie nicht nur, sondern sind der Partner an Ihrer Seite und gehen gemeinsam mit Ihnen den Weg, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Bei komplexen Fragestellungen im Wirtschafts- und Steuerrecht verstehen wir uns darauf, für Sie als Mandanten Lösungen zu Problemen und Sachverhalten zu gestalten und individuell anzupassen. Wir setzen ganz in Ihrem Sinne Gesellschaftsverträge, Testamente, Arbeitsverträge oder Unternehmenskaufverträge auf und lösen für Sie Konflikte mit Behörden oder anderen Parteien.
Wir schätzen den persönlichen Kontakt, bieten aber auch gerne Besprechungen per Videokonferenz an.
Im Jahr 1997 gründete Steuerberater Klaus‐Reiner Jarosch mit den Rechtsanwälten Dr. Rüdiger Gluth und Thomas Rund die Kanzlei. Mit 25 Jahren Erfahrung sind wir Partner und Berater für alle, die in den wichtigsten Fragen des Steuer‐ und Wirtschaftsrechtes auf den klaren Rat von Experten setzen.
Das ist unser ganz persönlicher Anspruch. Deshalb haben Sie bei uns stets einen festen Ansprechpartner, der Sie in allen Belangen seines Fachgebiets begleitet.
Wir wachsen stets weiter und zahlreiche Publikationen und Seminare zeugen von unserer Expertise.
Seminare
Immer einen Schritt voraus: Mit unseren Angeboten an Seminaren und dem Austausch an Erfahrungen bewegen wir uns für Sie. Mit klaren Antworten und fortschrittlichen Ideen geben wir unser Wissen gerne weiter – an Kollegen, an Firmen, an Mandanten. Fragen Sie uns.
Unternehmensnachfolge – Praxis-Intensiv-Seminar
Online-Seminar am 16. Oktober 2023 von 9.00 – 15.00 Uhr (Dr. Gluth / Rund) info-steuerseminar.de
Haftungsfallen im Gemeinnützigkeitsrecht
Online-Seminar am 25. Oktober 2023 von 9.30 – 15.00 Uhr (Dr. Gluth) Seminar | info-steuerseminar.de
Gesellschaftsrechtliches Know-How für Steuerberater
Online-Seminar am 03. November 2023 von 9.30 – 13.00 Uhr (Rund) info-steuerseminar.de
News
Finden Sie hier steuerfachliche Neuigkeiten – speziell für Sie ausgewählt:
BFH XI R 5/22: Umsatzsteuer von 7 % auf Sprech- u. Gesangs-Show mit Bildpräsentation
Eine Dia-Show, die für sich betrachtet nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt, kann im Zusammenspiel mit den anderen Elementen einer Show ihren Charakter als bloße Vorführung von Bildern verlieren und dabei untrennbarer Bestandteil einer einheitlichen theater- und konzertähnlichen Leistung werden, auf die § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG anzuwenden ist.
Privates Veräußerungsgeschäft – (teilweise) Vermietung innerhalb 10-Jahresfrist schädlich
BFH, Urteil v. 19.07.2022 – Az. IX R 20/21
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt. Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht nicht. Aufteilungsmaßstab für die Ermittlung des steuerbaren Anteils am Veräußerungsgewinn ist das Verhältnis der Wohnflächen zueinander.
Verzögerter Einzug in Familienheim aufgrund Renovierung
BFH, Urteil v. 16.03.2022 – Az. II R 6/21
Führt der Erwerber Renovierungsarbeiten vor dem Bezug eines erworbenen Familienheims durch, muss er diese zeitlich nach seinen persönlichen Möglichkeiten fördern und für Verzögerungen von mehr als 6 Monaten darlegen, dass ihm diese nicht anzulasten sind.