für einen erfolgreichen Weg

Kompetenz gibt Recht: Unsere Kanzlei RGJ mit Sitz in Düsseldorf ist seit rund 30 Jahren Ihr Spezialist für Steuer- und Wirtschaftsrecht und alle damit verbundenen Rechtsgebiete. Eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt oder der Rentenversicherung, gerichtliche Streitigkeiten, ganzheitliche Gestaltungsberatungen, die Lösung komplexer Fragestellungen oder Hilfestellung bei Gesellschaftsverträgen, Testamenten, Arbeitsverträgen oder Unternehmenskaufverträgen – unser Anliegen ist es, Sie weiterzubringen. Professionell und erfahren geben wir Ihnen klare Antworten auf Ihre Fragen. Dabei beraten wir Sie nicht nur, sondern sind der Partner an Ihrer Seite und gehen gemeinsam mit Ihnen den Weg, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Bei komplexen Fragestellungen im Wirtschafts- und Steuerrecht verstehen wir uns darauf, für Sie als Mandanten Lösungen zu Problemen und Sachverhalten zu gestalten und individuell anzupassen. Wir setzen ganz in Ihrem Sinne Gesellschaftsverträge, Testamente, Arbeitsverträge oder Unternehmenskaufverträge auf und lösen für Sie Konflikte mit Behörden oder anderen Parteien.

Wir schätzen den persönlichen Kontakt, bieten aber auch gerne Besprechungen per Videokonferenz an.

Seminare

Immer einen Schritt voraus: Mit unseren Angeboten an Seminaren und dem Austausch an Erfahrungen bewegen wir uns für Sie. Mit klaren Antworten und fortschrittlichen Ideen geben wir unser Wissen gerne weiter – an Kollegen, an Firmen, an Mandanten. Fragen Sie uns.

Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Gesellschaften

Online-Seminar am 15.01.2025 (Dr. Rüdiger Gluth) Die Grunderwerbsteuer birgt gerade im Bereich von Personen- und Kapitalgesellschaften ein erhebliches Risikopotential. Schon ...
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Jahressteuergesetz 2024

Online-Seminar am 09.12.2024 (Gerwin Schlegel) Mit dem JStG 2024 ergeben sich auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Änderungen bei allen ...
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News

Finden Sie hier steuerfachliche Neuigkeiten – speziell für Sie ausgewählt:

Steuerabzug nach § 50a EStG für Künstler

Sachverhalt Die Klägerin im Urteilsfall betreibt eine Konzertdirektion und veranstaltet ein jährliches Musikfestival, für das sie ausländische Künstler engagiert. ⇒ Die Künstler erzielen beschränkt steuerpflichtige Einkünfte und unterliegen dem Steuerabzug gem. § 50a EStG Das Finanzamt erließ eine Lohnsteuer-Außenprüfung, die auch den Steuerabzug einschloss. Die Klägerin legt Einspruch ein, da sie die Zuständigkeit des Finanzamtes ...
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Gerichtsurteil ohne Zeugenvernehmung ist anfechtbar

Sachverhalt Der Kläger betrieb im Streitjahr ein Unternehmen und befand sich im Streitjahr in einem finanzgerichtlichen Verfahren mit dem Finanzamt.Im Verfahren wurde ein Zeuge durch Beweisbeschluss zur mündlichen Verhandlung geladen. Der Zeuge erschien nicht und der Kläger beantragte, den Zeugen erneut vorzuladen. Aufgrund der mündlichen Verhandlung wies das Finanzgericht die Klage ab, ohne mitzuteilen, dass ...
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Wachstumschancengesetz

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