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Finden Sie hier steuerfachliche Neuigkeiten – speziell für Sie ausgewählt:

EuGH: Entgeltliche und unentgeltliche Leistungen von Rechtsanwälten

Der EuGH (Rs., C-744/23 „Zlatkow“,) stellt klar, dass die Abgrenzung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen anwaltlichen Leistungen entscheidend für die Umsatzsteuerpflicht ist. Entgeltliche Tätigkeiten unterliegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer, während unentgeltliche Leistungen steuerlich nicht relevant sind. Damit wird die korrekte steuerliche Behandlung von Honoraren und kostenfreien Tätigkeiten transparent geregelt.

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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden: Neues Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung

Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BGBl. I 2025, 369) fasst § 15 Abs. 4 UStG neu: Wird ein Gegenstand oder eine Leistung teilweise für nicht abzugsfähige Umsätze genutzt, ist der entsprechende Vorsteueranteil nicht abzugsfähig. Für Grundstücke ist grundsätzlich der Flächenschlüssel anzuwenden; nur wenn eine andere Methode zu einer präziseren wirtschaftlichen Zuordnung führt, kann abweichend

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Steueränderungsgesetz 2025: Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, ausgenommen Getränke, dauerhaft von 19 % auf 7 % reduziert. Diese Maßnahme dient der gezielten wirtschaftlichen Entlastung der Gastronomiebranche und soll Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Die gesetzliche Grundlage bildet § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG in der durch das Steueränderungsgesetz 2025 vorgenommenen Neufassung. Das Gesetz enthält darüber hinaus

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